ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.Vertragsbestimmungen

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen, die über aetna.club gmbh, Firmenbuchnummer FN 646290b, mit der Geschäftsanschrift Schweglerstraße 40/5, 1150 Wien, Österreich, Emailadresse info@aetna.club, Telefonnummer 004369910174274 (in der Folge kurz: „aetna.club“) und ihren Kunden abgeschlossen werden, in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Wenn in der Folge von „Agentur“ die Rede ist, ist damit die aetna.club gmbh gemeint.

Soweit in diesen Geschäftsbedingungen auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in weiblicher oder männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.

1.2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch individuelle schriftliche Vereinbarung (Antrag/Annahme) zwischen dem Kunden und der Agentur zustande, die im Namen der Künstlerin handelt. Der Vertragsabschluss erfolgt bei Kunden durch Rücksendung des unterzeichneten Kostenvoranschlags oder eine diesbezügliche schriftliche Bestätigung. Gegenüber Künstlerinnen kommt das Vertragsverhältnis durch einen eigens zu fertigenden Künstlerinnenvertrag zustande. Diese Geschäftsbedingungen liegen aber auch dem Vertragsverhältnis der Agentur zu Künstlerinnen zugrunde, sofern sie diese selber betreffen auch im rechtlichen Sinne, darüber hinaus jedenfalls als Informationsgrundlage. Insbesondere wirken sie – im Sinne einer Schutzwirkung zugunsten der Künstlerin – als Sorgfalts-, Schutz und Versicherungspflichten der auftraggebenden Kunden gegenüber den Künstlerinnen in deren diesbezügliches Vertragsverhältnis hinein. Zur Haftung siehe unten Punkt 10. Bereits an dieser Stelle ist festzuhalten, dass sich die Leistungen der Agentur wesentlich auf Vermittlung, Koordination und Abwicklung von Verträgen beschränken (siehe gleich Punkt 1.3), der konkrete Werkvertrag oder dergleichen aber jeweils direkt zwischen Kunde und Künstlerin zustande kommt.

Für die Vermittlung von Fotograf:innen gelten zusätzlich die am Ende dieser Geschäftsbedingungen enthaltenen besonderen Bestimmungen für Fotografinnenvertretung. Für die Vermittlung von Stylisten gelten zusätzlich die am Ende dieser Geschäftsbedingungen enthaltenen besonderen Bestimmungen für die Stylistenvertretung.

1.3. Zweck des Auftrags

Der Zweck des Auftrags liegt darin, dass die Agentur die Arbeitsvermittlung sowie die Abrechnung für die von der Künstlerin erbrachten Leistungen im Bereich Fotografie, Filmproduktionen und Veranstaltungen übernimmt. Die Agentur ist zuständig für die Koordination und finanzielle Abwicklung des Auftrags. Alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Regelungen und Verpflichtungen gelten für den auftraggebenden Kunden und, sofern sie diese betreffen, auch für die Künstlerin. Die Künstlerin und der Auftraggeber sind damit einverstanden, dass die Agentur im Namen der Künstlerin handelt. Auch Bedingungen dieses Vertrages, welche Pflichten des Kunden gegenüber der Künstlerin betreffen, sind direkt und uneingeschränkt verbindlich.

2.Buchungen & Buchungsgebühren

Wie von den Vorschriften des Arbeitsministeriums gefordert, müssen die spezifischen Bedingungen der Buchung schriftlich festgehalten werden. Die Bestätigung einer Buchung durch den Kunden erfolgt per E-Mail oder über Social Media. Diese schriftliche Bestätigung, zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bildet die Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf jede Buchung.

Der Preis für die Buchung einer bestimmten Künstlerin für ein bestimmtes Projekt wird einschließlich Steuern und Abgaben im jeweiligen Kostenvoranschlag angegeben und durch die Buchungsbestätigung bestätigt.

Wenn der Kunde die Buchung per E-Mail oder über Social Media bestätigt, wird dies als Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewertet, und sie gelten für die Buchung zwischen der Agentur und dem Kunden. Änderungen und/oder Abweichungen, die der Kunde in seiner schriftlichen Bestätigung vorschlägt, sind nur dann gültig und verbindlich, wenn die Agentur solchen Änderungen und/oder Abweichungen im Voraus zustimmt und dies schriftlich bestätigt.

2.1 Konkludente Zustimmung

Wenn dem Kunden ein schriftlicher Kostenvoranschlag übermittelt wurde, gilt dieser mit der Annahme (ausdrücklich oder konkludent) als verbindlich. Wird keine ausdrückliche Annahme übermittelt, gilt das Inanspruchnehmen der Dienstleistung als stillschweigende Zustimmung zu diesem Kostenvoranschlag und zu den AGB. Wenn kein formeller Kostenvoranschlag übermittelt wurde, sondern die Buchung per E-Mail, Messenger oder auf Social Media-Plattformen erfolgt, gelten die jeweils schriftlich ausgetauschten Bedingungen als vereinbart. Auch in diesem Fall finden diese AGB Anwendung.

2.2 Tages-/Stundensatz

Buchungsgebühren werden entweder pro Tag oder pro Halbtag berechnet, oder auf einer alternativen Basis, die dem Kunden von der Agentur mitgeteilt wird (zum Beispiel eine festgelegte Gebühr in Form einer Pauschale). Einzelheiten sind schriftlich aufgeführt. Ein ‘Tag’ ist eine 8-Stunden-Periode für Fotoproduktionen und eine 10-Stunden-Periode für Videoproduktionen. Ein ‘Halbtag’ ist eine 4-Stunden-Periode für Fotoproduktionen und eine 5-Stunden-Periode für Videoproduktionen. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Zahlung mit Rechnungslegung fällig und innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu begleichen.

2.3 Überstunden

Überstundensätze gelten zu jeder Zeit, die über eine ursprüngliche Buchung hinausgeht und für alle Buchungen, die länger als 10 Stunden dauern pro angefangener Stunde. Die Überstundensätze werden wie folgt berechnet:

Überstunden werden mit 15% des Tagessatzes oder 30% des Halbtagessatzes berechnet. Bei pauschalierter Rabattierung eines Tagessatzes bezieht sich die prozentuelle Berechnung auf den unrabattierten Tagessatz. Jede Buchung, die über 5 Stunden dauert, wird zum Tagessatz berechnet.


2.4 Reisen

Jede vom Künstler aufgewendete Zeit, um zu oder von einem Veranstaltungsort des Kunden zu reisen, wird mit der Hälfte des Stundensatzes berechnet: Dies gilt für jede Reise außerhalb eines 8 km Radius von der Wohnadresse des Künstlers.

  • Übernachtungspauschale: Wenn nicht anders besprochen oder schriftlich festgehalten, wird eine Übernachtungspauschale pro Artist und pro Übernachtung verrechnet. Diese beträgt 45% der Tagesgage Netto / Nacht / Artist.

  • Hotelzimmer: Ein adäquates, pro Künstler eigenes, Hotelzimmer muss vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten übernimmt der Kunde. Zusätzliche Kosten wie Taxis zum und vom Hotel, sollte eine Mitfahrgelegenheit durch die Produktion nicht möglich sein, werden ebenfalls vom Kunden übernommen.

  • Bei Produktionen, die eine Mitfahrgelegenheit stellen, wird die Reisezeit in die Arbeitszeit mit einberechnet. Sollten die ausgemachten Arbeitszeiten durch die Fahrtzeiten überschritten werden, gelten 70% der Stundengage pro zusätzliche Fahrtstunde.

  • Auto und Selbstfahrer:Wenn der Künstler mit dem eigenen Fahrzeug zum Auftrag erscheint, müssen Parkkosten vom Kunden übernommen werden. Die Fahrtkosten errechnen sich wie folgt: 0,50 Cent/ km ab Wohnort des Künstlers plus 70% aliquot der Stundengage pro Fahrtstunde.

  • Bei Produktionen, die vor 8 Uhr morgens starten, muss eine Abholung durch die Produktion oder die Übernahme der Taxirechnung erfolgen. Dies gilt ebenfalls für Produktionen nach 20 Uhr abends.

  • Zusätzliche Kosten wie Zugtickets, Taxis, Flugtickets und Hotels werden mit vorheriger schriftlicher Abstimmung mit dem Kunden von Kundenseite übernommen.

Sollte die Anreise zum Produktionsort mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als 30 Minuten pro Strecke oder mehr als einen Umstieg erfordern, verpflichtet sich der Kunde zur Übernahme der Taxikosten für die einfache und/oder Rückfahrt, sofern keine Mitfahrgelegenheit von der Produktion zur Verfügung gestellt wird. Die Agentur ist in solchen Fällen vorab zu informieren und die Kosten sind gegen Vorlage eines Nachweises zu erstatten.

2.5 Vorbereitung

Alle Ausgaben, die die Agentur im Namen des Kunden tätigt, werden dem Kunden in Rechnung gestellt und beinhalten einen Aufschlag von 20 % auf den Gesamtbetrag der Ausgaben. Dieser Zusatzbetrag gebührt für die Mühewaltung im Zusammenhang mit der Kostenauslage und -abwicklung.

2.6 Optionen

Optionen dienen als vorübergehende Reservierungen für die Dienstleistungen der Künstlerin zu einem bestimmten Datum und einer bestimmten Uhrzeit. Eine Option erlischt, wenn ein Dritter eine feste Buchung für das reservierte Datum und die Uhrzeit vornimmt und der ursprüngliche Interessent (Kunde) bestätigt, dass er die Buchung nicht aufrechterhält. Eine feste Buchung gilt als verbindlicher Auftrag. Bei einer festen Buchung hat die Künstlerin Anspruch auf das vollständige Honorar, auch wenn der Auftrag aus Gründen, die nicht durch ihre Schuld zustande gekommen sind, storniert wurde oder teilweise nicht ausgeführt werden kann. Hier gelten die Stornobedingungen von Punkt 7.

2.7 Wetter

Sollte der Auftrag wetterabhängig sein, wie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung angegeben, kann der Kunde den Auftrag bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei absagen, wenn schlechtes Wetter vorhergesagt wird.

Der Kunde muss jedoch einen schriftlichen Nachweis des Wetterberichts erbringen, der die Durchführung des Auftrags unmöglich macht. Bereits gebuchte Flüge und Hotels, die vor der wetterbedingten Absage gebucht wurden, sind vom Kunden zu tragen. Bei Nichtmöglichkeit der Stornierung der Buchungen trägt der Kunde die vollen Kosten.

Sollte der Auftrag aufgrund von Wetterbedingungen auf einen anderen Tag verschoben werden, verpflichtet sich der Kunde, den gleichen Künstler zu buchen, um die ursprüngliche Vereinbarung aufrechtzuerhalten.

Sollte der Auftrag aufgrund von Wetterbedingungen auf einen anderen Tag verschoben werden und der ursprünglich gebuchte Künstler nicht verfügbar sein, verpflichtet sich der Kunde, die Agentur zur Organisation um einen adäquaten Ersatz zu beauftragen und nicht selbstständig Ersatz zu buchen. Dies gilt um die ursprüngliche Vereinbarung aufrechtzuerhalten und lückenlose Organisation zu gewährleisten.

Wenn im Voraus eine Buchung statt findet und es mehrere Wetteroptionen für den Auftrag gibt, verpflichtet sich die Agentur einen Künstler für das Ersatzdatum zu stellen. Der Künstler ist in diesem Falle nicht verpflichtend der original gebuchte Artist.

2.8 Buchungen an einem anderen Ort

Wenn eine Buchung an einem anderen Ort erfolgt, muss der Kunde für den Transport des Künstlers sowohl zum Buchungsort als auch zurück sorgen, sofern nicht anders vereinbart ist. Wenn der Kunde keinen Transport bereitstellt, ist die Agentur berechtigt, dem Künstler die Transportkosten zu berechnen. Wenn ein Künstler an einem anderen Ort daran gehindert wird, in seine/ihre Heimatstadt zur Arbeit zurückzukehren, wird dem Kunden für jeden Tag, an dem der Künstler nicht in seine/ihre Heimatstadt zur Arbeit zurückkehren kann, die Hälfte der Tagesgebühr in Rechnung gestellt und ist vom Kunden zu zahlen. Hotel und Verpflegung müssen in dem Fall vom Kunden gestellt und übernommen werden.

Wenn eine Buchung an einem anderen Ort erfolgt, führt der Kunde eine Gesundheits- und Sicherheitsbewertung des Standorts durch und informiert die Agentur über mögliche Risiken und deren Abmilderung. Der Kunde erkennt an, dass die Gesundheit und Sicherheit des Künstlers zu jeder Zeit von größter Bedeutung sind und gewährleistet, dass die höchsten Standards für Gesundheit und Sicherheit bei Buchungen an anderen Orten eingehalten werden.

2.9 Auftragswiederholung

Sollte sich ein Auftrag verlängern oder wiederholen – etwa durch Änderungen des Briefings, schlechtes Wetter, verspätete Lieferungen, Produktionsverzögerungen oder Ausfall von Dritten – verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung aller zusätzlich anfallenden Arbeitsstunden zum vereinbarten Stundensatz, auch wenn die Künstler:in am Set keine aktive Leistung erbringt.

Nebenkosten und Fremdkosten werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Reisekosten richten sich nach Punkt 2.4.

2.10 Erlaubte Nutzung

Sofern nicht anders vereinbart, geben Buchungsgebühren dem Kunden das Recht und die Berechtigung, ein Bild oder Video über ein veröffentlichtes Medium für zwei Jahre ab dem Datum der Buchung, ausschließlich in Österreich, für die anfänglich erlaubte Nutzung zu verwenden. Beachten Sie bitte, dass eine solche erlaubte Nutzung und Berechtigung streng an die vollständige Zahlung aller der Agentur geschuldeten Gebühren vor der erstmaligen Nutzung des Bildes oder Videos geknüpft ist. Sollte die Veröffentlichung nach Ablauf von zwei Jahren weiterhin verwendet werden, wird eine erneute Gebühr in gleicher Höhe fällig.

2.11 Andere Dienstleistungen

Zusätzliche Gebühren für andere Dienstleistungen, die vom Künstler erbracht werden sollen, beispielsweise persönliche Auftritte zu PR-Zwecken oder Veröffentlichung von Backstage- Material, sind vom Kunden zu übernehmen. Die Gebühren für solche Dienstleistungen werden von Fall zu Fall zwischen dem Kunden und der Agentur verhandelt.

Diese zusätzliche Gebühren gelten für jeden gebuchten Artists des Auftrages.

3.Agenturgebühren

Sowohl die Agenturgebühren als auch die Künstlergebühren werden von der Agentur in Rechnung gestellt. Sofern nicht anders zum Zeitpunkt der Buchung vereinbart, beträgt die Agenturgebühr 20% des gesamten Netto-Rechnungsbetrages für die Arbeiten der Künstlerin..

4.Umsatzsteuer

Alle Beträge, die dem Kunden von der Agentur in Rechnung gestellt werden, unterliegen der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die zu dem von Zeit zu Zeit geltenden Satz hinzukommt.

5.Vertraulichkeit

Alle vertraulichen Informationen, einschließlich der Bedingungen dieser Vereinbarung, Einzelheiten der Buchung und aller vertraulichen und/oder personenbezogenen Informationen über den Künstler oder den Kunden, dürfen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

6.Rechnungsstellung

Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, werden gegenüber Geschäftspartnern Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % p.a. über dem von der Europäischen Zentralbank festgelegten Basiszinssatz des noch fälligen Betrags verrechnet. Gegenüber Privatkunden werden gemäß § 1000 Abs. 1 ABGB Verzugszinsen in Höhe von 48 % p.a. des noch fälligen Betrags verrechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die Agentur vor, eine zusätzliche Mahngebühr in Höhe von Eur 20,00 Netto in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass der Agentur kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

7.Stornierung

Wenn der Kunde eine Buchung storniert, gelten folgende Stornierungsgebühren wenn nicht anders vereinbart: Alle Gebühren gelten für jeden gebuchten Artist.

7.1 Mehr als 48 Stunden vor dem Buchungstermin: keine Gebühren.

7.2 Weniger als 48 Stunden vor dem Buchungstermin: 50% der gesamten Buchungsgebühr.

7.3 Am Buchungstag: 100% der gesamten Buchungsgebühr.

8.Verantwortung des Kunden

8.1 Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass er für die Durchführung einer Gesundheits- und Sicherheitsbewertung des Standorts verantwortlich ist und dass er verpflichtet ist, die Agentur über alle Risiken oder Gefahren am Standort zu informieren und diese abzumildern.

8.2 Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung von Versicherungsschutz für den Künstler während der Dauer der Buchung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherung.

8.3 Der Kunde verpflichtet sich zur Mitarbeit und wahrheitsgetreuen Kommunikation um den Auftrag reibungslos ausführen zu können. Die respektvolle Kommunikation und Arbeit mit dem Künstler sind Voraussetzung. Der Kunde verpflichtet sich der Agentur über allfällige Änderungen, Anpassungen oder zusätzlich notwendige Leistungen oder Materialien unverzüglich Meldung zu leisten.

8.4 Im Voraus kommunizierte Termine, Abläufe und Vorbereitungszeiten müssen eingehalten werden, um eine reibungslose und erfolgreiche Arbeit zu gewährleisten. Spontane Änderungen und notwendige Besorgungen von Zusatzmaterial (z.B.: Perücken, SFX, Kleidung, Accessories, etc) müssen mit der Agentur unverzüglich abgeklärt werden um zusätzliche Kosten, Vorbereitungszeit, Fahrtkosten und weitere Faktoren, die dazukommen können, zu besprechen.

8.5 Respektvolle Kommunikation mit der Agentur ist Voraussetzung.

9.Besondere Bestimmungen für Stylistenvertretung

Stylisten behalten die Urheberrechte an ihren kreativen Arbeiten, insbesondere an Konzepten, Lookbooks und Styling-Kreationen. AETNA.CLUB vermittelt ausschließlich die für den Auftrag erforderlichen Nutzungsrechte.

Stylisten, die für AETNA.CLUB tätig sind, arbeiten häufig mit hochwertigen und teuren Gegenständen, einschließlich Leihgaben, Designerstücken und Requisiten. Für den Umgang mit solchen Gütern gelten folgende Bestimmungen:

  • Verantwortung für Leihgaben und Requisiten: Der Auftraggeber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle geliehenen oder gestellten Gegenstände, die für das Styling verwendet werden, ordnungsgemäß versichert sind. AETNA.CLUB übernimmt keine Haftung für Beschädigungen oder Verluste während der Nutzung, es sei denn, diese resultieren aus grober Fahrlässigkeit des Stylisten.

  • Zoll und Transport: Bei der Nutzung von Leihgaben, die grenzüberschreitend transportiert werden müssen, trägt der Auftraggeber die Verantwortung für alle anfallenden Zölle, Transportkosten und damit verbundenen Formalitäten. AETNA.CLUB unterstützt organisatorisch, übernimmt jedoch keine Haftung für Verzögerungen, Beschädigungen oder Verluste während des Transports.

  • Lagerung und Sicherheit: Der Auftraggeber ist verpflichtet, während der Produktion für eine sichere Lagerung und angemessene Bedingungen für die aufbewahrten Gegenstände zu sorgen.

  • Inventarisierung: Vor der Nutzung von Leihgaben wird ein detailliertes Inventar erstellt und vom Auftraggeber gegengezeichnet. Der Stylist haftet nur für die ihm direkt zugewiesenen Gegenstände, die unter seiner Aufsicht stehen.

  • Rückgabe: Alle Leihgaben müssen am Ende des Projekts in demselben Zustand zurückgegeben werden, in dem sie bereitgestellt wurden. Eventuelle Schäden oder Verluste sind dem Verleiher umgehend zu melden, und der Auftraggeber trägt die entsprechenden Kosten.

  • Versicherung: Der Auftraggeber ist verpflichtet, für alle eingesetzten Gegenstände, die einen hohen Wert besitzen, eine All-Risk-Versicherung abzuschließen, die auch den Einsatz am Set abdeckt.

Haftungsausschluss: AETNA.CLUB und die Stylisten haften nicht für Schäden, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereichs verursacht werden, wie z. B. unvorhergesehene Wetterbedingungen, Transportschäden durch Drittanbieter oder Missgeschicke am Set.

10.Besondere Bestimmungen für Fotograf:innenvertretung

10.1 Leistungen und Nutzungsrechte

Alle von AETNA.CLUB erbrachten kreativen Leistungen, insbesondere Fotografien, Videos, Styling-Konzepte und Make-up-Arbeiten, unterliegen dem Urheberrecht.
Urheberrechte verbleiben stets bei den Schöpfern. Der Auftraggeber erwirbt ausschließlich die vertraglich definierten Nutzungsrechte.
Eine Weitergabe der erstellten Werke an Dritte ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung von AETNA.CLUB oder dem jeweiligen Urheber zulässig.

Nutzungsrechte werden nicht exklusiv und nicht übertragbar für den vertraglich vereinbarten Zweck eingeräumt.
Die Nutzung für andere Zwecke, wie andere Medien, Marketingkampagnen oder Langzeitarchivierung, bedarf einer gesonderten Vereinbarung und wird gegebenenfalls zusätzlich in Rechnung gestellt.
Jegliche Bearbeitung, Umgestaltung oder Verfremdung der gelieferten Werke bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers.

AETNA.CLUB ist berechtigt, die erstellten Werke für eigene Marketing- und Referenzzwecke unentgeltlich zu verwenden, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht ausdrücklich vor Vertragsabschluss.
Werke, die für interne oder sensible Projekte erstellt wurden, werden nur nach schriftlicher Freigabe des Auftraggebers veröffentlicht.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle verwendeten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.
Der Auftraggeber stellt AETNA.CLUB und ihre Partner von jeglichen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.

10.2 Nutzungsrechte und rechtliche Verantwortung bei Fotografien

Fotografen behalten die vollständigen Urheberrechte an ihren Werken.
AETNA.CLUB vermittelt Nutzungsrechte ausschließlich für die vertraglich festgelegten Zwecke. Zusätzliche Nutzungsrechte, wie Werbung oder internationale Veröffentlichungen, müssen separat vereinbart werden.

Der Auftraggeber ist für die rechtmäßige Nutzung der Fotografien verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung von Persönlichkeitsrechten oder Eigentumsrechten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, AETNA.CLUB und die Fotografen bei Veröffentlichungen namentlich zu nennen.

Die Einholung aller erforderlichen Zustimmungen für die Nutzung der Fotografien, wie Genehmigungen von abgebildeten Personen oder Eigentümern von Gegenständen, obliegt dem Auftraggeber.
Sollten Rechte Dritter verletzt werden, stellt der Auftraggeber AETNA.CLUB und die Fotografen von allen Ansprüchen schad- und klaglos.

Bei exklusiven Projekten oder vertraulichen Inhalten ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich, die die öffentliche Nutzung durch AETNA.CLUB oder die Fotografen einschränkt.
Fotografien können als Referenz verwendet werden, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht ausdrücklich.

Fotografen verpflichten sich, die Aufnahmen für mindestens drei Jahre zu archivieren.
Der Auftraggeber kann gegen Aufpreis eine langfristige Speicherung der Daten vereinbaren. AETNA.CLUB übernimmt keine Haftung für Datenverluste nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist.

11.Privatkunden

11.1 Anzahlung

Für Festbuchungen von Privatkunden und Hochzeitskunden (Braut & Bräutigam) ist eine Anzahlung von 30 % des vereinbarten Honorars (exkl. Reisekosten und zusätzliche Kosten) sofort bei Buchung fällig, wenn nicht anders mit aetna.club vereinbart. Der Termin ist erst dann reserviert, wenn die Zahlung bei aetna.club eingegangen ist, wenn nicht anders vereinbart.

11.2 Fremd- und Nebenkosten

Der Kunde trägt alle zusätzlichen Kosten, die bei der Leistungserbringung anfallen, wie Materialkosten, Requisiten, zusätzliche Künstler, Reise- und Übernachtungskosten. Zusätzliche Wünsche müssen schriftlich bestätigt werden.

11.3 Stornierungen

Bei Hochzeitsbuchungen, die länger als 3 Monate vor dem Hochzeitstermin bestätigt wurden, gilt eine Stornierungsfrist von 8 Wochen. Wird später storniert, muss das gesamte Honorar bezahlt werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Bei kurzfristigen Anfragen (ab 3 Monate vor Hochzeitstermin) beträgt die Stornierungsfrist die Hälfte der verbleibenden Zeit bis zum Hochzeitstag. Bei einem ungeraden Zeitraum wird zur nächsten vollen Woche aufgerundet. Der Kunde kann nachweisen, dass Aetna.club kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

12.Haftung

Die Agentur tritt ausschließlich als Vermittlerin auf. Der Vertrag über die Leistungserbringung kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Künstler:in zustande. AETNA.CLUB ist nicht Vertragspartnerin dieser Leistung und haftet nicht für deren Durchführung.

12.1

Die Agentur AETNA.CLUB tritt ausschließlich als Vermittlerin auf. Der Vertrag über die Durchführung der künstlerischen Leistungen kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Künstler:in zustande. AETNA.CLUB ist nicht Vertragspartnerin dieser Leistung und übernimmt keine Verantwortung für deren Durchführung, Qualität oder Ergebnis.

12.2

Die Agentur haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Agentur selbst entstehen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

10.3

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso wenig gilt sie, wenn die Agentur eine Sache zur Bearbeitung übernimmt und ein individueller Ausschluss ausdrücklich und schriftlich abbedungen wurde.

12.4

Die Kund:innen sind verpflichtet, sämtliche gesetzlichen Schutz-, Sorgfalts- und Versicherungspflichten gegenüber den vermittelten Künstler:innen einzuhalten. Diese Verpflichtungen gelten – im Sinne einer Schutzwirkung zugunsten Dritter – unmittelbar gegenüber den Künstler:innen.

Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann Schadenersatzansprüche der Künstler:innen gegenüber dem Kunden auslösen. Die Künstler:innen können daraus jedoch keine Ansprüche gegenüber der Agentur ableiten.

12.5

Die Agentur übernimmt keine Verpflichtung zur Überprüfung der örtlichen oder technischen Bedingungen beim Kunden, insbesondere nicht hinsichtlich Sicherheit, Arbeitsschutz, Gesundheit oder Barrierefreiheit am Einsatzort.

12.6

Die Agentur übernimmt keine Haftung für Unterlassungen oder Pflichtverletzungen seitens der vermittelten Künstler:innen oder anderer Dritter.

13.Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig oder nicht durchsetzbar angesehen werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, und die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.

14. Anwendbares Recht

Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen der Republik Österreich und wird gemäß diesen ausgelegt. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Wien, Österreich.

15.Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (aetna.club gmbh, Mailadresse info@aetna.club; Schweglerstraße 40/5, 1150 Wien, 004369910174274) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück

An aetna.club gmbh, info@aetna.club, 06991017274, Schweglerstraße 40/5, 1150 Wien

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) _________________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*) __________________________

Name des/der Verbraucher(s) _______________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s) ____________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) _________________________________

Datum_________________________________